Der/die Unterfertigte erklärt hiermit, die vom Gemeindeamt genehmigte Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich, dieselbe einzuhalten. Zusätzlich wird erklärt, für die beantragte Veranstaltung in zivil- sowie in strafrechtlicher Hinsicht die volle Verantwortung zu übernehmen. Ebenso übernimmt der/die Unterfertigte die Haftung für eventuell angerichtete Schäden jeder Art. Bei öffentlichen Veranstaltungen muss die notwendige Lizenz beim Lizenzamt der Gemeinde beantragt werden.
Gemäß und für die Zwecke der Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 679/2016 sind die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten unter folgendem Link https://www.stmp.it/de/Datenschutz abrufbar oder im Rathaus erhältlich.
HYGIENISCH-SANITÄRE GUTACHTEN(nur bei Verabreichung von Speisen und Getränken zu unterschreiben)
Ich Unterfertigter DOMINIK ALBER, geboren am 03.02.1996 in Meran, gesetzlicher Vertreter der Gemeinde St. Martin in Passeier, Verantwortlicher der hygienischsanitären Gutachten zur Benutzung der Räumlichkeiten beim Dorfhaus und Vereinssaal (Meldung des Tätigkeitsbeginns im Lebensmittelsektor im Sinne der EU-Verordnung Nr. 852/2004).
LEGE FOLGENDE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VERANSTALTER FEST:
Verabreichung von Speisen und Getränken:Bei Verabreichung von Lebensmitteln müssen unter eigener Verantwortung die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Hygiene im Sinne der EU-Verordnung Nr. 852/2004 eingehalten werden.
Einhaltung der Hygiene der Räumlichkeiten:Die Räumlichkeiten für Lebensmittel müssen sauber und stets instand gehalten werden (nach jeder Benutzung gründliche Reinigung oder Desinfektion erforderlich!).Ansammlung von Schmutz bzw. Schimmelbildung auf Oberflächen vermeiden. Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, müssen gründlich gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert werden.
Lagerung:Für den Umgang und die Lagerung der Lebensmittel sind die geeigneten Temperaturen zu beachten. Rohstoffe und Zutaten sind so zu lagern, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wird.
Lebensmittelabfälle:Lebensmittelabfälle müssen so rasch wie möglich aus den Arbeitsbereichen entfernt werden. Sie sind in Behältern zu lagern, die verschließbar und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.
Persönliche Hygiene:Das Personal muss ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten. Es muss geeignete und saubere Arbeitsbekleidung tragen.